AGB
1. Allgemeines
Durch Bestellung und Annahme der Ware erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bartscher AG einverstanden.
2. Bestätigung Bestellungseingang
Bei der schriftlichen oder telefonischen Bestellung handelt es sich um ein Angebot zum Vertragsschluss (Offerte). Die Bestellung gilt mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. des Lieferscheins der Bartscher AG beim Kunden als angenommen (Annahme). Vorbehalten bleiben die Absage seitens der Zulieferanten der Bartscher AG und Fälle von höherer Gewalt.
3. Preise
Die Preise verstehen sich brutto in Schweizer Franken, exkl. MwSt. und sind zur Verrechnung mit dem Fachhandel bestimmt. Die Preise sind freibleibend und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
4. Lieferfrist
Als Liefertermin wird von der Bartscher AG in der Bestätigung ein ungefährer Zeitpunkt angegeben. Die vereinbarte Lieferfrist wird nach Möglichkeit eingehalten, ist jedoch unverbindlich. Bei Nichteinhaltung kann der Besteller in keinem Fall Schadenersatz beanspruchen.
5. Lieferung
Sendungen ab einem Nettowarenwert von CHF 1‘500.- werden franko Haus oder Talbahnstation geliefert. Die Lieferung erfolgt nach Ermessen der Bartscher AG unter Berücksichtigung von Produktempfindlichkeit, Volumen usw. per Camion oder per Paketdienst. Auf Wunsch sind Sendungen per Postexpress möglich. Die Zustellung der Ware erfolgt während den üblichen Arbeitszeiten und muss am Ort der Lieferung durch den Empfänger quittiert werden. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers (Rechnungsadresse) sicherzustellen, dass der Warenempfänger am vereinbarten Tag anwesend ist und die Lieferung quittiert. Für die verschiedenen Sendungsarten gelten die nachfolgend aufgeführten Preise und Bestimmungen:
Lieferung per Paketdienst: Für Sendungen unter CHF 1‘500.- Nettowarenwert werden folgende Pauschalzuschläge für Porto und Verpackung berechnet:
- Nettowarenwert bis CHF 200.-: CHF 12.- pro Paket
- Nettowarenwert bis CHF 500.-: CHF 15.- pro Paket
- Nettowarenwert über CHF 500.-: CHF 30.- pro Paket
- Alle Sendungen per Postexpress*: Aufpreis von CHF 30.- pro Paket auf obengenannte Pauschale
Zeitliche Terminwünsche und sonstige Zusatzleistungen (Telefonavis usw.) sind nicht möglich. *Zustellung bis 09.00 Uhr am Folgetag (ausser Sonn- & Feiertage)
Lieferung per Camion:
Für Sendungen unter CHF 1‘500.- Nettowarenwert werden pro Sendung pauschal CHF 80.- in Rechnung gestellt. Die Einbringung und/oder Montage wird in keinem Fall durch den Chauffeur erledigt. Folgende Zuschläge werden bei Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit einer Camion-Lieferung verrechnet:
- Wartezeit usw. des Chauffeurs (z.B. Empfänger nicht anwesend): CHF 1.70 pro Minute
- Vergebliche Anfahrt: CHF 30.- (+ CHF 80.- für allfällige zweite Zustellung)
Folgende Zusatzleistungen sind auf Kundenwunsch gegen Verrechnung folgender Zuschläge möglich:
- Auslieferung bis 08.00 Uhr: CHF 80.-
- Auslieferung bis 10.00 Uhr: CHF 50.-
- Telefonische Avisierung: kostenlos
- Fixtermin auf Stunde genau (wenn es die Verkehrssituation zulässt): CHF 50.-
6. Abholung
Ab CHF 1500.- Netto-Warenwert wird ein Abholrabatt von 2% gewährt.
7. Beanstandungen
Bei Lieferung durch den Camion muss dem Fahrzeuglenker ein allfälliger Transportschaden bei Ankunft der Ware mitgeteilt werden. Der Schaden ist dabei auf dem Lieferscheindoppel zu vermerken. Bei Postversand muss sich der Empfänger einen allfälligen Transport- schaden von der Transportanstalt protokollieren lassen. Für solche Transportschäden haftet die betreffende Post. Beanstandungen, denen kein Protokoll bzw. Lieferscheindoppel beiliegt, können leider nicht berücksichtigt werden. Alle Lieferungen sind nach Erhalt auf Richtigkeit zu kontrollieren. Reklamationen müssen innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden.
8. Zahlungsbedingungen
- Für Warenlieferungen: 10 Tage nach Rechnungsstellung 2% Skonto, 30 Tage netto.
- Für Kundendienstarbeiten: 30 Tage netto nach Rechnungsstellung.
- Ab CHF 10‘000.- Warenwert (Neukunde ab CHF 5‘000.-) verrechnet die Bartscher AG 1/3-Zahlungen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 drei Wo- chen vor Auslieferung, 1/3 netto 30 Tage nach Rechnungsstellung.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Kaufobjekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bartscher AG. Die Bartscher AG behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
10. Retouren
Bestellte und richtig gelieferte Waren werden nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung in ungebrauchtem und originalverpacktem Zustand zurückgenommen. Für Umtriebe werden neben sämtlichen Transportkosten 20% des Nettowarenwertes (jedoch mindestens CHF 50.-) verrechnet. Bestellte und richtig gelieferte Spezialanfertigungen und elektronische Ersatzteile werden nicht zurückgenommen.
11. Mustersendungen
Nicht zurückgesandte Muster werden nach 4 Wochen in Rechnung gestellt.
12. Garantie
Die Gewährleistungsfrist für Neugeräte mit einem Rechnungsdatum ab 01.02.2016 beträgt 2 Jahre. Das Rechnungsdatum der Bartscher AG gilt als Gewährleistungsbeginn. Die Rechnung der Bartscher AG gilt als Gewährleistungsschein und muss bei Gewährleistungsansprüchen vorgelegt werden. In Abweichung zu den gesetzlichen Gewährleistungsregeln wird zusätzlich ein Nachbesserungsrecht zugunsten der Bartscher AG vereinbart. Die Gewährleistungsfrist beginnt weder für ersetzte oder reparierte Teile, noch im Falle eines Geräteaustausches neu zu laufen. Geräte, welche im zum Kaufzeitpunkt aktuellen Bartscher-Katalog mit dem Symbol „Vor-Ort-Service“ gekennzeichnet sind, haben eine Vollgarantie am Ort Ihres Einsatzes. Das heisst, die Kosten für Anfahrt, Arbeit und Material sind gedeckt. Geräte, welche nicht mit dem Symbol „Vor-Ort-Service“ gekennzeichnet sind, haben eine Teilgarantie in der Bartscher-Werkstatt. Das heisst, dass die Geräte zur Reparatur eingeschickt werden müssen, wobei die Kosten für Arbeit und Material gedeckt sind. Anfahrts- oder Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Zudem müssen die Geräte in gereinigtem Zustand eingesendet werden. Sämtliche Reinigungsarbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt (CHF 2.10 / Minute). Beim Kauf von Ersatzteilen werden sämtliche Gewährleistungsansprüche wegbedungen, unabhängig davon, ob es sich um eine reine Lieferung oder um Reparaturarbeiten handelt.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
- Schäden durch unsachgemässe Montage und/oder Installation
- Schäden durch mangelnde oder unsachgemässe Pflege (Reinigung) sowie unsachgemässe Bedienung, insbesondere bei Missachtung der Bedienungsanleitung
- Schäden durch fehlende oder ungenügende Energie- und/oder Wasserversorgung, Entkalkungs- und Reinigungsarbeiten
- Schäden an Glas, Plexiglas und Schamottesteinen
- Typische Verschleissteile und alle Leuchtmittel
Wird der Pikettdienst (Wochenende und Feiertage) für Gewährleistungsarbeiten beansprucht, verrechnet die Bartscher AG den entsprechenden Pikettdienstzuschlag (CHF 105.- pro Anfahrt, CHF 63.- pro Arbeitsstunde am Samstag, CHF 126.- pro Arbeitsstunde an Sonn- und Feiertagen).
Die detaillierten Gewährleistungsbedingungen gelten als integrierender Bestandteil der AGB und können unter www.bartscher.ch heruntergeladen werden.
13. Kundendienst-Preise
- Anfahrtspauschale Servicefahrzeug ganze Schweiz: CHF 145.-
- Anfahrtspauschale Transportfahrzeug ganze Schweiz: CHF 320.-
- Arbeit pro Stunde: CHF 126.-
- Dringlichkeitszuschlag: CHF 80.-
- Zuschlag Fremdprodukt: CHF 130.-
Pikettdienst-Preise
- Anfahrtspauschale: CHF 250.-
- Arbeit pro Stunde am Samstag + 50%: CHF 189.-
- Arbeit pro Stunde an Sonn- und Feiertagen + 100%: CHF 252.-
14. Anwendbares Recht
Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
15. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Bartscher AG.