Garantiebedingungen
1. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für Neugeräte mit einem Rechnungsdatum ab 01.02.2016 beträgt 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Rechnungsdatum der Bartscher AG zu laufen. Die Gewährleistungsfrist beginnt weder für ersetzte oder reparierte Teile, noch im Falle eines Gerätaustausches neu zu laufen.
2. Gewährleistungsschein
Die Rechnung der Bartscher AG gilt als Gewährleistungsschein und muss bei Gewährleistungsansprüchen vorgelegt werden.
3. Ort der Gewährleistungserfüllung
Geräte, welche im zum Kaufzeitpunkt aktuellen Bartscher-Katalog mit dem Symbol „Vor-Ort-Service“ gekennzeichnet sind, haben eine Vollgarantie am Ort ihres Einsatzes. Das heisst, die Kosten für Arbeit, Material und Anfahrt sind gedeckt, sofern die Anfahrt per PKW möglich ist. Zusätzliche Aufwendungen für die Anreise (z.B. Tickets für Bergbahnen o.Ä.) gehen zu Lasten des Käufers.
Geräte, welche nicht mit dem Symbol „Vor-Ort-Service“ gekennzeichnet sind, haben eine Teilgarantie in der Bartscher-Werkstatt. Das heisst, dass die Geräte zur Reparatur eingeschickt werden müssen, wobei die Kosten für Arbeit und Material gedeckt sind. Anfahrts- oder Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Ausgeschlossene Gewährleistungsansprüche:
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich folgende Schäden, Arbeiten und Teile:
- Schäden durch unsachgemässe Montage und Installation
- Schäden durch mangelnde oder unsachgemässe Pflege (Reinigung) • Schäden durch unsachgemässe Bedienung, insbesondere bei Missachtung der mitgelieferten Bedienungsanleitung
- Schäden durch fehlende oder ungenügende Energie-, Wasser- und/oder Reinigungsmittelversorgung
- Sämtliche Entkalkungs- und Reinigungsarbeiten
- Schäden an Glas, Plexiglas und Schamottesteinen
- Typische Verschleissteile und alle Leuchtmittel
- Gelieferte Ersatzteile
Im Folgenden sind die einzelnen Ausschlüsse genauer erläutert:
4.1. Schäden und Mängel durch unsachgemässe Montage und Installation
Schäden und Mängel, welche aufgrund einer unsachgemässen Montage oder Installation auftreten oder entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies, wenn:
- die im Lieferumfang der Geräte enthaltenen Hinweise zur Montage/Installation nicht beachtet wurden
- bei Geräten mit Wasserablauf kein oder zu wenig Gefälle vom Geräteablauf zum bauseitigen Ablauf besteht
- Geräte ungenügend vor emmissionsstarken Hitze- und/oder Dunstquellen geschützt sind
- bauseitig oder bei der Montage eines Steckers vertauschte Phasen zu Schäden führen
- Lüftungsgitter /-schlitze verdeckt sind oder die empfohlenen Wandabstände nicht eingehalten werden
- bei Spülmaschinen die Reinigungs- und/oder Glanzmitteldosierung nicht auf die örtliche Wasserhärte abgestimmt sind
4.2. Schäden und Mängel durch mangelnde oder unsachgemässe Pflege
Schäden und Mängel, welche aufgrund von mangelnder oder unsachgemässer Pflege (Reinigung) auftreten, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Inbesondere gilt dies, wenn:
- die in der Bedienungsanleitung erwähnten Pflegehinweise nicht beachtet werden
- ungeeignete Reinigungsmittel verwendet werden
- übermässige Verschmutzungen durch zu seltene Reinigungsarbeiten zu Schäden am Gerät führen
- bei Öfen der Marke Unox nicht das Original-Reinigungsmittel verwendet wird
- Schäden durch mangelnde Reinigung der Lüftungsgitter-/schlitze bei kältetechnischen Geräten entstehen (insbesondere bei Lüftungsgittern/-schlitzen vor dem Kondensator)
- Schäden durch zu seltene Reinigung und/oder Entkalkung der Innenteile bei Eiswürfelbereitern entstehen
- verschmutzte Lauge bei Spülmaschinen zu unbefriedigenden Spülergebnissen führen
- Fremdkörper Wasserabläufe oder Ablaufpumpen verstopfen (z.B. Besteckteile in Ablaufpumpen von Spülmaschinen)
- stark verschmutzte Filter bei Dunstabzugshauben zu ungenügenden Abzugsleistungen führen
4.3. Schäden und Mängel durch unsachgemässe Bedienung
Schäden und Mängel aufgrund einer unsachgemässen Bedienung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies, wenn:
- die Hinweise zur Bedienung des Gerätes in der mitgelieferten Bedienungsanleitung nicht beachtet werden
- BainMaries, Suppentöpfe, Nudelkocher, Reiskocher oder andere Geräte, welche ein bestimmtes, vorgegebens Wasserstandslevel erfordern, mit zu wenig oder zu viel Wasser betrieben werden. Dies gilt inbesondere, wenn deswegen der Überhitzungs-/Trockengehschutz (Sicherheitsthermostat) ausgelöst hat.
- Fritteusen oder andere Geräte, welche ein bestimmtes, vorgegebenes Öllevel erfordern, mit zu wenig oder zu viel Öl betrieben werden. Dies gilt inbesondere, wenn deswegen der Überhitzungs-/Trockengehschutz (Sicherheitsthermostat) ausgelöst hat.
- ungeeignetes Kochgeschirr verwendet wird
4.4. Schäden und Mängel durch fehlende oder ungenügende Energie-, Wasser- und/oder Reinigungsmittelversorgung
Schäden und Mängel durch fehlende oder ungenügende Energie-, Wasser- oder Reinigungsmittelversorgung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies, wenn:
- die auf dem Leistungsschild oder in der technischen Dokumentation angegebenen Anschlusswerte nicht beachtet werden
- bei Geräten mit einem elektrischen Anschluss keine oder eine ungenügende Stomversorgung vorhanden ist (z.B. durch ausgelöste bauseitige Sicherungen)
- bei Geräten mit einem Wasseranschluss keine oder eine ungenügende Wasserversorgung vorhanden ist (kein oder zu wenig Wasserdruck)
- bei Geräten mit einem Gasanschluss keine oder eine ungenügende Gasversorung vorhanden ist
- bei Spülmaschinen oder Geräten mit automatischem Waschsystem keine oder eine ungenügende Versorgung mit Spül- oder Glanzmittel vorhanden ist (z.B. durch leere Bidons oder durch Fremdkörper gequetschte oder verstopfte Zuleitungsschläuche)
4.5. Reinigungs- und Entkalkungsarbeiten
Sämtliche Reinigungs- und Entkalkungsarbeiten, welche dem Verwender zugemutet werden können, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Geräte, an welchen die Bartscher AG Gewährleistungsarbeiten auszuführen hat, müssen der Bartscher AG in gereinigtem Zustand übergeben werden. Unabhängig davon, ob diese in die Bartscher-Werkstatt eingesendet werden oder die Arbeiten durch einen Servicetechniker vor Ort ausgeführt werden. Sämtliche Reinigungs- und/oder Entkalkungsarbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt (CHF 2.10 / Minute).
4.6. Schäden an Glas, Plexiglas und Schamottesteinen
Sämtliche Schäden an Glas- oder Plexiglasteilen sowie and Schamottesteinen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4.7. Typische Verschleissteile und alle Leuchtmittel
Typische Verschleissteile sowie sämtliche Leuchtmittel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Zu den typischen Verschleissteilen gehören insbesondere:
- Dichtungen (Türdichtungen usw.)
- Türgriffe inklusive den Innenteilen zum Türgriff
- Bedienfolien
- Bedienknebel und –knöpfe
- Gussrippenrahmen
- Drahtkörbe zu Fritteusen oder Teigwarenkochern
- Schneidemesser, Schneidescheiben und Klingen
- Schutzvorrichtungen, Abdeckungen und Deckel aus Kunststoff
- Antriebsketten und –riemen
- Schneidebretter aus Polyethylen
- Quetschschläuche zu Dosierpumpen bei Spülmaschinen
- Gummierte Rollen und Räder
- Quarzstrahler und UVA-Leuchtstoffröhren
- Akkus
- Tragegriffe- und Deckelgriffe
- Mixbecher aus Polycarbonat
- Teflonband, Schweissdrähte und Trenndrähte bei Vakuumiergeräten
- Schmirgel-/Schleifscheiben bei Kartoffelschälmaschinen
4.8. Ersatzteillieferungen
Beim Kauf von Ersatzteilen werden sämtliche Gewährleistungsansprüche wegbedungen, unabhängig davon, ob es sich um eine reine Lieferung oder um Reparaturarbeiten handelt, bei welchen Ersatzteile verbaut wurden.
5. Erwartete Sofortmassnahmen des Verwenders
Im Falle eines Geräteausfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist wird vom Verwender erwartet, dass einfache, zumutbare Kontrollarbeiten vom Verwender des Gerätes ausgeführt werden. Dazu gehören insbesondere die folgenden Arbeiten:
- Reset von Geräten mit elektronischer Steuerung (Gerät vom Stromnetz trennen und wieder verbinden)
- Zurücksetzen von ausgelösten Sicherheitsthermostaten, sofern diese von aussen zugänglich sind und keine Abdeckungen entfernt werden müssen
6. Gewährleistungsarbeiten an Feiertagen und am Wochenende
Wird der Pikettdienst an Wochenenden oder Feiertagen für Gewährleistungsarbeiten beansprucht, verrechnet die Bartscher AG den entsprechenden Pikettdienst-Zuschlag. Am Samstag sind dies CHF 105.- pro Anfahrt und CHF 63.- pro Arbeitsstunde. Am Sonntag sowie an Feiertagen CHF 105.- pro Anfahrt und CHF 126.- pro Arbeitsstunde.